Gratiszahnspange - Honorare
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Honorarliste
für Kieferorthopädische Behandlung im Rahmen der Wahlarztregelung für Gratiszahnspangen
Im Jänner 2016
Betrifft
die Fehlstellungen nach IOTN Klassifizierung 4 oder 5
- Erstberatung: gratis
- IOTN-Klassifizierung: Euro 55.- Wird gutgeschrieben
im Falle einer Behandlung
- Diagnosepaket: Euro 250.- Wird gutgeschrieben im
Falle einer Behandlung
- Interzeptive Behandlung
(Vorwiegend mit abnehmbaren Geräten) bis ca. zum 10. Lebensjahr
wird von Ihrem Versicherungsträger getragen Euro 0.-
- Reparatur der abnehmbaren
Behandlung
je nach Aufwand: Euro 60.- bis Euro
95.-
- Reparatur der Hauptbehandlung
je nach Aufwand: Euro 60.- bis Euro
95.-
- Festsitzende Hauptbehandlung mit
interaktiven selbstligierenden Metallbracketts. Es dürfen
ausschließlich Metallbracketts verwendet werden, sonst gibt es keinen
Rückerstattungsanspruch.
Preis für die Gesamtbehandlung
– maximal 3 Jahre: Euro 5432.-
Inklusive einmalige Retentionsgeräte (Drahtretainer, Clear-Overlays
oder Ok Retentionsplatte).
Zahlungsplan
- 1. Jahr bei Eingliederung
der Spange: Euro 1948.-
- Bei Beginn des 2. Jahres:
Euro 1744.-
- Bei Beginn des 3. Jahres:
Euro 1740.-
In einzelnen Fällen kann eine jährliche Ratenzahlung auf bis max. vier
Teilbeträge vereinbart werden.
Refundierung durch die Krankenkasse
Derzeit 80% des
Krankenkassenhonorares, je nach Versicherungsträger derzeit:
ca. Euro 3660.- bis ca. Euro 4550.-
Der jugendliche Patient(in) ist laut Vertrag zur Mitarbeit verpflichtet
(z.B.Tragen von Gummizügen und sorgfältige Zahnpflege sind eine
Voraussetzung), anderenfalls kann ein Behandlungsabbruch durch den
Versicherungsträger erfolgen.
Keinen Anspruch auf die Gratiszahnspange haben Patienten die nicht in
die Klassifizierung nach IOTN 4 oder 5 fallen oder älter als 18 Jahre
sind.
Die Behandlung von Patienten mit IOTN – Grad 1-3, sowie über 18jährige
werden wie bisher nach Ermessen der Krankenversicherungsträger
bezuschusst. Selbstverständlich behandeln wir auch diese Patienten mit
abnehmbaren
oder fixen Spangen oder Kombinationstherapien aus beiden.
Je nach den individuellen Bedürfnissen wird vor der Behandlung, nach
dem Erstellen der medizinischen Unterlagen ein entsprechender
Heilkostenplan erarbeitet und mit Ihnen besprochen.