Gratiszahnspange
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Ich betreibe eine von den Krankenkassen qualifizierte kieferorthopädische
Wahlarztpraxis und erfülle somit die Voraussetzung für einen
Kostenersatz durch die Kassen.
Diese Regelung betrifft jugendliche Patienten bis zum vollendeten
18.Lebensjahr mit schweren Zahn-und /oder Kieferfehlstellungen, deren
Schweregrad der Klassifizierung IOTN 4 oder 5 entspricht.
IOTN = Index of Orthodontic Treatment
Need
Dieser Index ist eine internationale Klassifizierung, die den
individuellen Handlungsbedarf mit Hilfe einer definierten 5-stufigen
Klassifizierungstabelle festlegt.
Vor dem Behandlungsbeginn
muss bei dem jeweiligen Krankenversicherungsträger ein entsprechender Antrag gestellt
werden.
Am
Ende der erfolgreichen Behandlung und nach Begleichung der Behandlungspauschale können dann 80% des
Kassentarifes rückerstattet werden.
Die
Rückerstattungstarife sind bei den einzelnen Kassen unterschiedlich und
liegen derzeit:
ca. bei Euro 3.660.- bis Euro 4550.-
Eine Wahlarztordination unterliegt ebenso den selben strengen
Qualitätskontrollen wie die Vertragsordinationen.